|
Der Lehrgang Maschinist
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und 2 und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Maschinisten abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: 35 Stunden.
|