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Der Lehrgang Bootsführer von Rettungsbooten (RTB) und Mehrzweckbooten (MZB)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung, die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis), die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen (eidesstattliche Versicherung), in Besitz des Kfz-Führerscheines und mindestens das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmerzeugnis). Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung Binnen in Anbindung der fachlichen Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.


Lehrgangsdauer: Führer von Rettungsbooten (RTB) mindestens 40 Stunden und
Führer von Mehrzweckbooten (MZB) mindestens 46 Stunden.

 
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